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Ich lege Wert auf eine offene und ehrliche Beratung, beginnend mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Lassen Sie sich durch meine Erfahrungen inspirieren, denn auch für knifflige Situationen habe ich die passende Lösung parat. Die Erstellung von Skizzen gehört zu meinem Service, ein termingerechter Arbeitsbeginn ist für mich selbstverständlich.

Mein Slogan!


Was bedeutet "Barrierefreies Bauen und Wohnen"

Der Begriff "Barrierefrei" steht als Erkennungszeichen über vielen neuen Erkenntnissen und Grundlagen angewandter Technik, Architektur und Design.
Grundsätzlich ist der Begriff als soziale Dimension zu verstehen, der den schwellenlosen und stufenfreien Eingang eines Wohnumfeldes ebenso betrifft, wie die gedanklich akzeptierte Gleichstellung aller Menschen in jedem Alter, mit oder ohne Behinderungen oder besonderen Fähigkeiten.

Im Laufe eines Lebens können immer wieder Situationen eintreten, in denen Barrieren in der Wohnung zum Hindernis werden.

Nicht Alter und körperliche Einschränkungen gefährden dabei etwa die selbständige Lebensführung, vielmehr sind bestehende Wohnungsmängel häufig die Ursache für "Heim- und Pflegebedürftigkeit":
Bedienungselemente wie Armaturen, Lichtschalter und dergleichen sind vielfach so angeordnet, dass sie für viele Menschen nicht oder nur mit Schwierigkeiten erreichbar sind.

Weitere Hindernisse sind Stolperfallen, veralterte technische Installationen, unzweckmäßige Möbel, bauliche Tücken oder einfach nur fehlende Haltegriffe.

Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, ...

"dass alle Einrichtungen für alle Menschen - in jedem Alter und mit jeder Einschränkung oder Behinderung - ohne technische oder soziale Abgrenzung nutzbar sind."

"dass jeder Mensch alle barrierefrei gestalteten Elemente seines Lebensraumes betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe benutzen kann."

Der Begriff "Barrierefrei" ist flexibel und dynamisch.

Es ist gleichzeitig ein Konzept, das individuelle Wünsche und persönliche Anforderungen berücksichtigt, ohne gleichzeitig neue Hindernisse aufzubauen.
Damit ist Barrierefreiheit weit mehr als nur der begriffliche Ersatz der diskriminierenden Adjektive "senioren-, alten- oder behindertengerecht".

"Barrierefrei" ist auch immer vorsorglich, was so viel bedeutet, dass der normale Lebensablauf eines jeden Menschen berücksichtigt wird und eine Wohnung und das Wohnumfeld so gestaltet ist, dass man darin alt werden kann.

Weitere Infos und Förderungen auf folgende Seiten:

www.barrierefrei-bauen.de"Barrierefreies Bauen & Wohnen"
der Handwerkskammer Trier

www.nrw-bank.deFörderungen für Barrierefreies Wohnen der NRW.BANK


Seit dem 1.1.2009 wird der Anwendungsbereich des heutigen § 35 a EStG, nach dem Handwerksleistungen in Privathaushalten bis zu 6.000 EUR (vorher 3.000 EUR) im Jahr, davon 20 Prozent, also maximal 1.200 EUR (vorher 600 EUR) von der Steuerschuld abgezogen werden können, deutlich erweitert. Waren bisher nur ausgesuchte Tätigkeiten, die keine eigenen Fachkenntnisse voraussetzten, in dem Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen, so werden ab dem 1.1.2006 alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar.

Privatkunden dürfen künftig Rechnungen über Renovierungsarbeiten beim Fiskus einreichen und können bis zu 1.200 EUR Steuern sparen. Doch dafür müssen die Betriebsinhaber formal korrekte Rechnungen ausstellen - und die Arbeitskosten gesondert ausweisen.

Es ging durch alle Medien. Privatkunden, die von einem Handwerker z.B. sich das Bad renovieren lassen, können seit diesem Jahr die Rechnungen sammeln und dann mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Um bis zu 1.200 EUR im Jahr können sie die Einkommensteuer reduzieren.

Mieter oder Eigentümer, das ist dem Fiskus egal. Hauptsache, der Auftraggeber wohnt selbst in der Wohnung.

So sieht das Gesetz aus:

Der Kunde darf bis zu 6.000 EUR im Jahr an Arbeitskosten für Renovierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten an Haus und Wohnung einreichen.
Davon werden 20 % von der Steuerschuld abgezogen, also
maximal 1.200 EUR.       
Beispiel:
Ich verfliese Ihr Badezimmer und stelle eine Rechnung über 4.000 EUR plus 19 % MwSt. (760 EUR). Das Material kostet 1.000 EUR, die Arbeitskosten 3.000 EUR. Der Steuerbonus berechnet sich dann so: 3.000 EUR plus 19 % MwSt. gleich 3.570 EUR mal 20 % Förderung macht 714 EUR Steuerbonus.

Ebenfalls wichtig: Kunden müssen den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes überweisen und dem Finanzamt einen Nachweis bringen. Das kann der Bankbeleg für die Überweisung oder ein Kontoauszug sein. Barzahlung ist also nicht möglich, wenn der Kunde die Rechnung beim Fiskus einreichen will. Und die Leistungen und Zahlungen, die er Absetzen will, müssen nach dem 31. Dezember 2005 erbracht worden sein.

§35a Einkommenssteuergesetz


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